Allgemeines Medienrecht
Jede Nutzung von Medien, die über die private Nutzung hinausgeht, muss lizenzrechtlich erworben werden! Sie können daher: - Medien bei Ihrem Medienzentrum/Ihrer Bildstelle entleihen. - Medien mit dem Lizenzrecht zur Vorführung in der Schule erwerben. - Die so entliehenen oder erworbenen Medien bedenkenlos vorführen, sowohl im Unterricht als auch im Rahmen von sonstigen Schulveranstaltungen. Sie dürfen nicht: - Medien kopieren, die Sie wie oben entliehen oder erworben haben. - Fernsehaufzeichnungen im Unterricht oder bei Veranstaltungen vorführen (bis auf wenige ausdrücklich zugelassene Ausnahmen, z.B. Schulfernsehsendungen und kurze Ausschnitte aus Nachrichtensendungen zu aktuellen tagespolitischen Fragen). Verstöße hiergegen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Mit dem Medienzentrum sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite! Stefan Lautenschlager, Leiter des Medienzentrums Neumarkt i.d.OPf. |
|
 |
|